Die Mitgliedschaft in der reformierten Kirche ist immer mit der Mitgliedschaft in der Kirchgemeinde, wo Sie Wohnsitz haben, verbunden. In "Ihrer" Kirchgemeinde stehen Ihnen alle kirchlichen Dienste zur Verfügung und Sie besitzen das aktive und passive Stimm- und Wahlrecht.
Natürlich können Sie auch Mitglied der reformierten Kirche werden, wenn Sie im Besitz eines ausländischen Passes sind. Nach einer Frist von drei Monaten Aufenthalt haben Sie zudem auch das uneingeschränkte Stimm- und Wahlrecht in kirchlichen Angelegenheiten.
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